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Der polnische Jurist – Prawnik

Das verwaltungsrechtliche Studium

Im ersten Studienjahr wird der Schwerpunkt stark auf rechtstheoretische Fächer gelegt.

Im ersten Studienjahr werden im verwaltungsrechtlichen Studium Grundlagenfächer wie "Einführung in die Rechtskunde", "Logik", "Verfassungsrecht", "Geschichte des Verwaltungsrechts", "Soziologie der verwaltungsrechtlichen Organisation" sowie auch fachfremde Veranstaltungen wie "allgemeine BWL" gelesen.

Im zweiten Studienjahr sollen die Fächer "allgemeines Verwaltungsrecht", "Grundlagen des Europarechts", "Grundlagen des Zivilrechts" und " Informatik in der Verwaltung" gehört werden.

Im dritten Studienjahr werden Fächer des besonderen Verwaltungsrechts wie "Wirtschaftsverwaltungsrecht", " Finanzrecht", und "öffentliches Arbeitsrecht" gelesen.

Im vierten Studienjahr werden "modernes Verwaltungshandeln", und "Beamtenrecht" gelesen.

Im fünften Jahr soll "Mediation im Verwaltungsrecht" und "Selbstverwaltungsrecht" gehört werden.

Zusätzlich soll innerhalb des Studiums ein Schein in einer modernen Fremdsprache erworben werden, im ersten Studienjahr bedarf es der Belegung einer sportlichen Veranstaltung.

Das zivilrechtliche Studium

Im zivilrechtlichen Studium werden im ersten Jahr ähnliche Grundlagenfächer angeboten mit dem Unterschied, dass sich die geschichtlichen Fächer auf das Zivilrecht beziehen. Auch das römische Recht wird innerhalb des ersten Studienjahres gelehrt. Auch hier ist der Erwerb eines Scheins in Sport erforderlich.

Im zweiten Studienjahr wird "Zivilrecht" gelesen sowie wahlweise "Strafrecht" oder "Verwaltungsrecht".

Im dritten Studienjahr werden wie im zweiten Studienjahr Zivilrecht und entweder Straf- oder Verwaltungsrecht gelesen.

Im vierten und fünften Studienjahr sollen "Zivilprozessrecht", "Strafprozessrecht" und "modernes Verwaltungshandeln" gehört werden.

An der juristischen Fakultät der Universität Warschau gestaltet sich das Studium in ähnlicher Weise.

Das Studium richtet sich nach dem ECTS (European Credit Transfer System). Demnach muss der Student innerhalb seines Studiums zumindest 300 Punkte erreichen, jedes Jahr zumindest 60.

Die Anzahl der Punkte, die für ein Fach vergeben werden, richtet sich nach Umfang und Schwere des Faches.

Studienjahr

Im ersten Studienjahr muss der Student alle Prüfungen in den Pflichtfächern bestehen, die aus den Grundlagefächern "Logik", "allgemeine Geschichte", "Geschichte Polens", "Einführung in die Rechtskunde" und "römisches Recht" bestehen. Verpflichtend ist auch hier eine Sportveranstaltung. Zusätzlich besteht die Möglichkeit Latein- Vorlesungen zu besuchen.

Studienjahr

Im zweiten Studienjahr sollen Prüfungen in Verwaltungsrecht, Zivilrecht, Strafrecht, Verfassungsrecht, internationalem öffentlichen Recht und Europarecht bestanden werden. Darüber hinaus gibt es Übungen in Zivilrecht, Strafrecht, Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht, bei denen die Teilnahme verpflichtend ist. Zusätzlich werden Kurse in modernen Fremdsprachen angeboten.

Und 5. Studienjahr

Im dritten Studienjahr muss eine Prüfung in Europarecht abgelegt werden, sowie eine Prüfung in Zivilrecht, Teil II. Im Zeitraum des 3. bis 5. Studienjahres muss ein Wahlfachschein erworben werden. Im fünften Studienjahr gibt es eine Prüfung in Rechtsphilosophie, darüber hinaus muss eine Magisterarbeit geschrieben werden.

Studiendauer

Das Studium dauert an allen polnischen Universitäten 5 Jahre, sofern kein Jahr wiederholt wird.

Didaktik

Das Studium setzt sich zusammen aus Vorlesungen und den dazu gehörigen Übungen. Regelungen über die Verbindlichkeit der Anwesenheit sind von Universität zu Universität unterschiedlich. Die Vorlesungen dauern 90 Minuten.

Studienbegleitende Prüfungen

Am Ende jedes Studienjahres finden Abschlussprüfungen zu den stattfindenden Vorlesungen statt.

Um in das zweite Studienjahr zu gelangen, muss man alle Prüfungen im ersten Jahr bestehen und zusätzlich einen praktischen Sportschein vorweisen können.

Um in das dritte Studienjahr zu gelangen, müssen die Prüfungen in den Pflichtfächern des zweiten Jahres bestanden werden; darüber hinaus muss eine Lateinprüfung abgelegt werden.

Nach dem dritten Studienjahr müssen die Prüfungen in den Pflichtfächern bestanden werden sowie ein Proseminarschein erworben worden sein.

Im vierten Jahr muss der Student einen Seminarschein machen sowie den Nachweis erbringen, eine moderne Fremdsprache wie beispielsweise Englisch, Französisch oder Deutsch zu sprechen.

Beim Nichtbestehen einer Prüfung gibt es für den Studenten die Möglichkeit einer wiederholten Prüfung, bei der er seine Note verbessern kann.

Das Studienjahr muss beim Nichterreichen der Mindestpunktzahl wiederholt werden. Die Möglichkeit der Wiederholung gibt es nur einmal. Beim erneuten Nichterreichen der Mindestpunktzahl wird der Student exmatrikuliert.

Art der Abschlussprüfung

Im fünften Studienjahr wird vom Studenten eine Magisterarbeit von durchschnittlich 80-150 Seiten angefertigt. Ihre erfolgreiche Bewertung bedeutet den Abschluss des Studiums .

Ausbildungszeitschriften

Es gibt seit zehn Jahren eine speziell an Jurastudenten gerichtete Monatszeitschrift mit dem Namen "Edukacja Prawnicza", die vom Beck-Verlag herausgegeben wird.

Es handelt sich dabei um eine Fachzeitschrift, die sowohl prüfungsrelevantes Wissen als auch allgemeines juristisches Wissen vermitteln soll. Jede Ausgabe beinhaltet Artikel zu aktuellen Rechtsfragen, die sowohl von Praktikern als auch von Professoren geschrieben werden, neue Rechtsprechung sowie Rechtsprobleme, die anhand von Fällen dargestellt werden.

Darüber hinaus werden in dieser Zeitschrift sonstige Informationen dargeboten, die für Jurastudenten von Belang sind wie Interviews mit bekannten polnischen Juristen sowie Informationen über Auslandsstipendien. Die Zeitschrift richtet sich an ein breites studentisches Publikum und kann auch vom Internet aus abonniert werden.

Kommerzielle Lehrangebote

Da es kein Staatsexamen, sondern eine Magisterprüfung gibt, besteht kein großer Bedarf nach kommerziellen Lehrangeboten.

Spezialisierungsmöglichkeiten

Ab dem zweiten Studienjahr stellen die Studenten ihre Fächer zum großen Teil selbst zusammen, was ihnen eine Möglichkeit zur Spezialisierung gibt. Der Abschluss in Form einer Magisterarbeit, auf deren Thema der Student Einfluss nimmt, eröffnet eine zusätzliche Möglichkeit der Schwerpunktsetzung.

Auslandsbezug

An den großen Universitäten werden "Sokrates" und "Erasmus" Programme angeboten, die den Studenten ein Auslandsstudium ermöglichen.

Zur "Socrates-Erasmus" Seite der Universität Warschau

Praxisbezug

In Polen hat sich nach dem amerikanischen Vorbild des "Street Law", einer an der Georgetown University in Washington entstandenen Bewegung, die sich zum Ziel gemacht hat die Grundzüge des Rechts der Bevölkerung näher zu bringen, eine Organisation mit dem Namen " Klinika Prawa" durchsetzen können.

Das Konzept dieser Organisation ist es zum einen, finanzschwachen Menschen, die sich keinen Anwalt leisten können durch Rechtsauskunft zu helfen. Für diese Menschen ist es aufgrund der mangelnden staatlichen Unterstützung unter Umständen der einzige Weg eine qualifizierte Antwort auf ihre Rechtsfragen zu bekommen.

Mitarbeiten dürfen Studenten ab dem dritten Studienjahr, Voraussetzug sind gute Studienergebnisse und ein soziales Engagement. Sie erteilen Auskunft in Koordination mit einem bei der Organisation arbeitenden Juristen.

Einen anderen Aspekt der Arbeit dieser Organisation stellt der durch von Studenten ehrenamtlich gehaltene Rechtsunterricht in Schulen dar. Innerhalb dieser Veranstaltungen werden Grundlagen des im Alltag relevanten Rechts sowie des Verfassungsrechts vorgestellt. Dies soll den Schülern eine Orientierungshilfe im teilweise schwer verständlichen Rechtsystem geben sowie ihr demokratisches Selbstverständnis stärken.

An den großen polnischen Universitäten wie z.B. Warschau und Krakau gibt es für die Studenten die Möglichkeit an dieser Organisation zu arbeiten und so praktische Erfahrung sowie Lehrerfahrung zu sammeln. Durch die Konfrontation mit echten Menschen und ihren Problemen sollen die Studenten Einblick in die mannigfaltigen Anforderungen der anwaltlichen Tätigkeit bekommen. Die zukünftige Verantwortung gegenüber den Mandanten sowie der Rechtsordnung soll so bereits innerhalb des Studiums angelegt werden.

Vertiefungsmöglichstudien

LL.M.:

Die großen polnischen Universitäten bieten mehrere postgraduale Studiengänge an. An der Universität Warschau werden folgende Richtungen angeboten:

- Allgemeines Verwaltungsrecht
- Besonderes Verwaltungsrecht: Kontrolle und Führung in der
öffentlichen Verwaltung
- Steuern und Steuerrecht
- Europarecht
- Arztrecht, Bioethik und medizinische Soziologie
- Gesellschaftsrecht
- Versicherungsrecht
- Intellectual property
- Problematik des organisierten Verbrechens und Terrorismus
- Vermögensberatung, insbesondere in Bezug auf das
Immobiliarsachenrecht
- Aspekte der Rechtsetzung
- Recht und Ökonomie
- Finanzverwaltung insbesondere in Hinsicht auf EU-Mittel

Seit 2008 bietet die Universität Krakau das deutschsprachige LL.M.- Programm "Polnisches Wirtschaftsrecht" an.

Promotion:

Die Doktorarbeit wird im Rahmen eines vierjährigen Promotionsstudiums erworben.Die Teilnahme an den innerhalb dieses Studiums angebotenen Veranstaltungen ist verpflichtend, darüber hinaus gibt es innerhalb des Studiums Prüfungen, die neben der Arbeit an der Promotionsschrift abgelegt werden müssen.

 

Berufszugang

Anwaltschaft

Um Anwalt zu werden muss man in Polen derzeit nach dem Studium eine Aufnahmeprüfung bei einer anwaltlichen Vereinigung ablegen und dort eine Ausbildungszeit durchlaufen, die der deutschen Anwaltstation im Referendariat ähnelt und drei Jahre und sechs Monate dauert.

Der bisherige Zugang zur Anwaltschaft wird in Polen allerdings als nicht mehr zeitgemäß angesehen und erfährt gerade eine nach Meinung vieler mehr als notwendige Reform. (So z.B. von der juristischen Zeitschrift "Porada Prawa" -der rechtliche Rat- im Oktober 2004 gefordert).

Im Zuge der Umbrüche des Jahres 1989, dem Jahr in dem sich Polen von der kommunistischen Grundordnung abgewendet hat, war es den damaligen Reformern ein großes Bestreben, die Rolle des Staates im gesellschaftlichen Leben so weit wie möglich einzuschränken.

Viele Berufszweige, unter anderem die juristischen Berufe wurden von nun ab im Rahmen einer Selbstorganschaft ohne die Möglichkeit einer staatlichen Einflussmöglichkeit verwaltet. Diese Strukturen sollten sich förderlich auf die Berufsethik auswirken sowie für für eine angemessene Ausbildung von Nachwuchs sorgen.

Ein solch entschiedenes Ausschließen des Staates hat sich mit der Zeit als bestenfalls nur teilweise geeignet herausgestellt, um diese Ziele zu verwirklichen. Gerade in den juristischen Berufen ist die Auswahl der Studenten, die für die Ausbildung zu juristischen Berufen eingestellt werden von Korruption und der Einflussnahme einiger, mächtiger Familien gezeichnet.

Die Anzahl der polnischen Anwälte ist sehr gering. Im Jahre 2000 betrug sie lediglich 5704, die Tendenz ist sogar fallend. Das ist, wenn man bedenkt, dass in Polen circa 40 Millionen Einwohner leben, als sehr gering zu bewerten. Diese Informationen entstammen den Berichten der "Helsinki Federation for Human Rights".

Die zu geringe Anzahl von Anwälten führt in Polen dazu, dass eine Motivation durch Konkurrenz praktisch nicht vorhanden ist, und die wenigen Anwälte sehr hohe - dank der Selbstverwaltung selbst festgesetzte - Gebühren in Rechnung stellen können. Der rechtliche Beistand gilt als exklusives Gut, das sich nur die Reichen des Landes leisten können.

Der entscheidende Schwachpunkt des derzeitigen Systems liegt so in dem Auseinanderfallen zwischen dem wachsenden Bedürfnis nach rechtlicher Beratung und der extrem starken Beschränkung des Zugangs von Universitätsabsolventen zu juristischen Berufen.

Zur Zeit gibt es in Polen circa 60000 Jurastudenten. Hiervon werden, wenn sich die Situation nicht ändern sollte, nur sehr wenige eine Anwaltsausbildung beginnen können.

Die Anwaltlichen Selbstverwaltungsorgane, die in Polen für die Ausbildung zuständig sind, versuchen die Zahl der Neueinstellungen so niedrig wie möglich zu halten oder gar ganz auf Neueinstellungen zu verzichten mit dem Argument, die Last der Ausbildung nicht tragen zu können.

Selbst Absolventen, die die schweren Aufnahmeprüfungen erfolgreich bestanden haben, werden nicht automatisch eingestellt. Vielmehr entscheiden dann persönliche Beziehungen zu etablierten Anwälten über Einstellung und Nichteinstellung.

Ein weiteres Mittel den Universitätsabsolventen den Zugang zu juristischen Berufen zu erschweren ist es, die anwaltliche Ausbildung für die wenigen Zugelassenen von der Zahlung der sehr hohen Gebühren abhängig zu machen. Ein Semester dieser Ausbildung kostet in Warschau 7.500 zl, ( ca. 1.500 Euro!), was dem 5-fachen Monatslohn des durchschnittlichen polnischen Arbeiters entspricht.

Die großen Kanzleien sind dazu übergegangen, aufgrund der geringen Anzahl von Anwälten direkt Universitätsabsolventen einzustellen, natürlich ohne ihnen den Lohn zu zahlen, den ein Anwalt verlangen könnte.

Aufgrund dieser Missstände ist eine umfassende Reform der Anwaltlichen Ausbildung in Polen notwendig. Es wird gefordert, Personen, die das Richterexamen abgelegt haben freien Zugang zum Anwaltsberuf zu garantieren, die Position der anwaltlichen Selbstverwaltungen zu schwächen sowie die Bedingungen der anwaltlichen Ausbildung grundlegend zu ändern

Öffentliche Verwaltung

Die meisten Absolventen des Jurastudiums finden eine Arbeitsstelle in der öffentlichen Verwaltung.

Der Vorteil liegt darin, dass hierfür kein Referendariat notwendig ist, und eine Einstellung direkt nach dem Studium erfolgen kann, was für all die interessant ist, die keinen der begehrten Referendariatsplätze bekommen konnten.

Die Einstellung erfolgt aufgrund einer Aufnahmeprüfung, bei der diejenigen Bewerber mit den besten Ergebnissen eingestellt werden.

Richterschaft

Studienabsolventen, die den Richterberuf ergreifen wollen, müssen sich nach dem Studium bei Gericht um die Einstellung zu einer dreijährigen Ausbildung, die dem Referendariat in Deutschland ähnelt, bemühen. Die Rahmenbedingungen dieses Vorbereitungsdienstes sind durch den polnischen Justizminister zuletzt im September 2002 durch Verordnung festgelegt worden.
Über die Einstellung entscheidet eine von den Bewerbern zu bestehende Aufnahmeprüfung. In der Ausbildungszeit soll der Auszubildende an den angebotenen Veranstaltungen teilnehmen und die ihm von seinen Vorgesetzten übertragenen praktischen Aufgaben erledigen. In dieser Zeit ist es ihm untersagt andere Arbeiten zu übernehmen, die es ihm erschweren könnten, diesen Aufgaben nachzukommen.
Innerhalb dieses juristischen Vorbereitungsdienstes werden fünfzehn Stationen durchlaufen. An Amts- und Landgerichten wird so die Arbeit in strafrechtlichen und zivilrechtlichen Abteilungen veranschaulicht. Am Ende der Ausbildungszeit wird ein Richterexamen, das aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht, abgelegt. Pro Jahr wird dieses Examen von ca. 8000 Personen abgelegt.

Der schriftliche Teil besteht aus zwei Prüfungen, die in je 6 Stunden geschrieben werden. Dabei sollen von den Kandidaten Endurteile in Straf- und Zivilprozessen geschrieben werden. Hierbei ist es erlaubt Kommentare, Aktentexte und Urteilssammlungen zu benutzen. In der mündlichen Prüfung sollen Rechtsfälle gelöst sowie Antworten auf Fragen zu Straf- und Zivilrecht gegeben werden, die vom Justizminister schriftlich der Prüfungskommission überreicht wurden.

Notariat

Auf die Möglichkeit des Zugangs zum Notariat lassen sich die Ausführungen zur Anwaltschaft übernehmen. Auch hier muss nach dem Studium eine praktische Ausbildungszeit beim Notar absolviert werden, zu der sich der Zugang extrem schwierig gestaltet.
Die Aufnahmeprüfungen werden nur von wenigen Bewerbern bestanden, die Teilnahme an Kursen innerhalb der Ausbildung wird von Zahlungen abhängig gemacht. Die Anzahl der ausgebildeten Notaren entspricht nicht dem Bedarf. Ein Notar ist in Polen derzeit für ca. 30000 Menschen zuständig.

2002 wurden von der Warschauer Notarkammer nur 10 Bewerber eingestellt. Die geringe Zahl versuchte man mit dem Argument zu rechtfertigen, andere Kammern stellten überhaupt keine Bewerber ein, was auch der Wahrheit entspricht.

Die Kammern in anderen Städten wie z.B. Kattowitz führten zwar Aufnahmeprüfungen durch, stellten aber letztendlich keine Bewerber ein. Daher soll auch der Zugang um Notariat reformiert werden um so die Korruption innerhalb der Selbstverwaltungsorgane zu vermindern.

 

 

http://www.rewi.europa-uni.de/de/studium/polnisch/index.html

 

Rechtsanwalt in Polen

 

Geschrieben von: Administrator
Samstag, 28. März 2009 um 14:45 Uhr
Die nachfolgenden Ausführungen stellen einen Überblick zum Thema: Rechtsanwalt in Polen dar. Trotz sorgfältiger Bearbeitung wird von der Autorin keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der nachfolgenden Informationen übernommen. Die Ausbildung der polnischen und deutschen Juristen unterscheidet sich voneinander. Zur Person. Das Jurastudium dauert in Polen etwa 5 Jahren c.a. 10 Semester und wird mit einer Magisterarbeit abgeschlossen. Ein Absolvent der juristischen Fakultät erhält den Magistertitel. Er wird dann im späteren Berufsleben wie jeder Uni-Absolvent anders als in Deutschland nicht mit dem Namen sondern mit dem Magistertitel angesprochen also nicht „Herr A“ sondern „Herr Magister“( Panie magistrze). Die polnische Abkürzug für den Magistertitel: „mgr“ steht dann auf dem Stempel vor dem Namen der Uni-Absolventen. Die Magisterarbeit des polnischen Jurastudenten kann man mit dem deutschen 1. Staatsexamen vergleichen. Der polnische Jurastudent schreibt nicht nur seine Magisterarbeit aus dem Rechtsbereich seiner Wahlfachgruppe, sondern er wird auch zum Schluss seiner juristischen Ausbildung, genauso wie die deutschen Jurastudenten mündlich in anderen Rechtsgebieten geprüft. Nach erfolgreichem Abschluss der juristischen Ausbildung an der Universität stellt der Juraabsolvent die Weichen für seine spätere Berufslaufbahn. Er kann sich anders als in Deutschland zwischen 5 verschiedenen Referendariaten entscheiden und zwar: 1) Referendariat ausgerichtet auf die spätere Tätigkeit als Richter ( „Sędzia“ ) 2) Referendariat ausgerichtet auf die spätere Tätigkeit als Staatsanwalt („Prokurator“) 3) Referendariat ausgerichtet auf die spätere Tätigkeit als Notar ( „ Notariusz“) 4) Referendariat ausgerichtet auf die spätere Tätigkeit als Rechtsanwalt („Adwokat“) 5) Referendariat ausgerichtet auf die spätere Tätigkeit als Wirtschaftsanwalt („Radca Prawny“) Jede Art von den oben genanten Referendariaten ist spezialisiert. Der Referendar wird während seiner Ausbildung speziell auf seinen künftigen Beruf als Richter, Staatsanwalt, Notar, Rechtsanwalt oder Wirtschaftsanwalt vorbereitet. Sowohl die theoretische als auch die praktische Ausbildung wird den Anforderungen der ausgewählten Art des Referendariates angepasst. Das juristische Referendariat dauert in Polen zwischen 2,5 bis 3,5 Jahren. Die längste Ausbildung haben Rechtsanwälte („Adwokat“) und Wirtschaftsanwälte („Radca Prawny“). Das Referendariat für diese Berufe dauert 3,5 Jahre. Jeder Referendariat wird abgeschlossen mit einer mündlichen und schriftlichen Abschlussprüfung, vergleichbar mit dem deutschen 2. juristischen Staatsexamen, die den Absolvent zur Ausübung seines künftigen Berufes als Richter, Staatsanwalt, Notar, Rechtsanwalt oder Wirtschaftsanwalt befähigt. Zwischen dem Rechtsanwalt ( „Adwokat“ ) und dem Wirtschaftsanwalt ( „Radca Prawny“ ) gibt es Unterschiede. Wenn man das Wort: „Radca Prawny“ wortwörtlich ins Deutsche übersetzt dann heißt es: „Rechtsberater/Rechtsbeistand“. Den polnischen „Radca Prawny“ kann man aber Sinngemäß nicht mit dem deutschen Rechtsberater/Rechtsbeistand vergleichen. Ein Rechtsberater/Rechtsbeistand in Deutschland muss nicht unbedingt das 2. juristische Staatsexamen bestehen um sich Rechtsberater/Rechtsbeistand zu nennen. Ein „Radca Prawny“ in Polen muss aber den juristischen Vorbereitungsdienst absolvieren und das 2. juristische Staatsexamen bestehen um die Befähigung zur Ausübung seines Berufes zu erlangen. Der Schwerpunkt in der Ausbildung eines „Radca Prawny“ liegt im Wirtschaftsrecht. Aus diesem Grunde werden die meisten „Radca Prawny“ als Justiziare in der Wirtschaft eingestellt. Im Unterschied zum „Adwokat“ der auf allen Rechtsgebieten anwaltlich tätig sein darf ist dem „Radca Prawny“ kraft Gesetzes verwährt auf dem Gebiet des Strafrechts und bis vor kurzem noch Familienrecht anwaltlich tätig zu sein. Die polnischen Adwokat und die polnischen Radca Prawny sind in verschiedenen Rechtsanwaltskammern organisiert. Im Berufsleben wird ein Rechtsanwalt in Polen anders als in Deutschland nicht mit dem Namen sondern mit der Berufsbezeichnung angesprochen d.h. nicht „Herr A“ sondern „Herr Rechtsanwalt“ ( Panie Mecenasie ). Das gleiche gilt wenn man ein Richter, Staatsanwalt oder Notar in Polen ansprechen will. Sie werden auch nicht mit dem Namen sondern mit der Berufsbezeichnung angesprochen also nicht „Herr A“ sondern „Herr Richter“ ( Panie Sędzio), nicht „Herr A“ sondern „Herr Staatsanwalt“ ( Panie Prokuratorze), nicht „Herr A“ sondern „Herr Notar“ ( Panie Rejencie ).
Zuletzt aktualisiert am Sonntag, 28. Februar 2010 um 15:08 Uhr

 

der polnische Jurist – Prawnik

Wenn die Magisterprüfung bestanden ist, hat der polnische Jurastudent sein Studium mit Erfolg abgeschlossen. Wie bereits ausgeführt wurde, ist ein 1. Staatsexamen – wie in Deutschland – in Polen als Abschluss der universitären, juristischen Ausbildung nicht vorgesehen. Nach der n Magisterprüfung darf sich der polnischen Jurastudent „Prawnik“ (polnischer Jurist) nennen.

Wie bei deutschen Jura-Absolventen bedarf der polnische Juristeines Referendariats, um als Richter, Staatsanwalt, Notar, polnischer Anwalt oder polnischer Rechtsberater tätig werden zu können. Genau wie in Deutschland dient die universitäre Ausbildung vor allem der Vermittlung von theoretischem Wissen, während der Praxisbezug – vor allem der Prozessrecht – im Referendariat (Aplikacia) vermittelt wird.

Ein Anspruch auf einen Referendariatsplatzbesteht allerdings nicht. Auch die Ausbildung zum “Universaljuristen” – wie in Deutschland – ist in Polen nicht vorgesehen. Vielmehr muss sich der polnische Jurist bereits auf eines der oben genannten Berufsbilder festlegen.

Dann muss er die jeweilige Aufnahmeprüfung für den Referendarplatz bestehen. Begründet wird letzteres mit der nicht einheitlichen universitären Ausbildung. Am Ende der jeweiligen Weiterbildung steht eine Abschlussprüfung. Dazu finden Sie mehr Informationen beim jeweiligen juristischen Beruf.

Der polnischen Jurist hat die Möglichkeit zu geringerem Lohn als „Prawnik“ direkt bei einer Kanzlei oder als Unternehmensberater (konsultant prawny oder doradca prawny) zu arbeiten. Im Jahr 2003 gab es etwa 25.000 dieser Berater in Polen. Ihre Aufgaben beschränken sich lediglich auf außergerichtliche Gebiete.

Zudem werden polnische Juraabsolventen bei Bestehen einer Aufnahmeprüfung auch ohne Applikation in der öffentlichen Verwaltung eingestellt.

 

Vorsicht in Polen – Anwalt ist nicht gleich Anwalt!

In Polen gibt es “verschiedene ” Rechtsanwälte, was vielen deutschen Kollegen und Mandanten nicht bekannt ist. Darüber hinaus gibt es auch “Kanzleien”, die gar keine Anwaltskanzlei sind.

Dazu im Einzelnen:

 




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